Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Niederer Fläming

Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
3037 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14913
Vorwahlen
033746, 033744 (Bärwalde, Herbersdorf, Hohenseefeld, Kossin, Meinsdorf, Nonnendorf, Rinow, Walterdorf, Weißen)
Adresse der Amtsverwaltung
Hauptstraße 48–49, 15936 Dahme/Mark
Hauptstraße 48–49, 15936 Dahme/Mark 14913 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Landkreis Teltow-Fläming
Am Markt 2
14943 Luckenwalde

2. Stadtverwaltung Jüterbog
Markt 1
14913 Jüterbog

3. Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf
Hauptstraße 1
14913 Niedergörsdorf
Gemeinde Niederer Fläming – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in der Region umfassen vor allem die Aktivitäten in den Gemeinden wie Zossen und Niedergörsdorf.

- In Zossen wurde der Bebauungsplan für das Gebiet "Nächst Neuendorfer Landstraße" aufgestellt, um Wohnraum zu schaffen und das Gebiet planungsrechtlich als Bauland zu entwickeln. Dieser Prozess включает eine Umweltprüfung und die öffentliche Auslegung der Unterlagen.

- In Niedergörsdorf fand die Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Kurzlipsdorf" und die parallele Änderung des Flächennutzungsplans statt, um Photovoltaikanlagen auf einer ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche zu installieren. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand im Sommer 2021 statt.

- Der Regionalplan Havelland-Fläming 3.0, der auch die Region Niederer Fläming umfasst, ist in der Aufstellung und wurde zwischen März und Mai 2022 öffentlich ausgelegt. Dieser Plan beinhaltet Festlegungen zur Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge und anderen raumbedeutsamen Nutzungen.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.