Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
3037 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14913
Vorwahlen
033746, 033744 (Bärwalde, Herbersdorf, Hohenseefeld, Kossin, Meinsdorf, Nonnendorf, Rinow, Walterdorf, Weißen)
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Landkreis Teltow-Fläming
Am Markt 2
14943 Luckenwalde
2. Stadtverwaltung Jüterbog
Markt 1
14913 Jüterbog
3. Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf
Hauptstraße 1
14913 Niedergörsdorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in der Region umfassen vor allem die Aktivitäten in den Gemeinden wie Zossen und Niedergörsdorf.
- In Zossen wurde der Bebauungsplan für das Gebiet "Nächst Neuendorfer Landstraße" aufgestellt, um Wohnraum zu schaffen und das Gebiet planungsrechtlich als Bauland zu entwickeln. Dieser Prozess включает eine Umweltprüfung und die öffentliche Auslegung der Unterlagen.
- In Niedergörsdorf fand die Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Kurzlipsdorf" und die parallele Änderung des Flächennutzungsplans statt, um Photovoltaikanlagen auf einer ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche zu installieren. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand im Sommer 2021 statt.
- Der Regionalplan Havelland-Fläming 3.0, der auch die Region Niederer Fläming umfasst, ist in der Aufstellung und wurde zwischen März und Mai 2022 öffentlich ausgelegt. Dieser Plan beinhaltet Festlegungen zur Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge und anderen raumbedeutsamen Nutzungen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.